12.05.2020

800-Quadratmeter-Regel im Norden aufgegeben

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In den norddeutschen Bundesländern konnten Einzelhandelsgeschäfte jeden Sortiments seit dem 20. April bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder öffnen. Größere Geschäfte hatten die Möglichkeit, ihre Verkaufsfläche entsprechend zu verkleinern. Mecklenburg-Vorpommern gab die Regelung als erstes norddeutsches Bundesland auf, ebenso wie Sachsen-Anhalt und Thüringen. Schleswig-Holstein (9. Mai 2020), Niedersachsen (11. Mai), Bremen (13. Mai) und Hamburg (13. Mai) folgten. Als Kontrollgröße gilt nun in allen norddeutschen Bundesländern eine Kundenanzahl von einem Kunden pro 10 qm Verkaufsfläche.

Grundsätzlich ist auf Verkaufs- und Verkehrsflächen sowie in Kassenbereichen darauf zu achten, dass der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird, gegebenenfalls sind weitere Schutzvorrichtungen wie Scheiben notwendig. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in Geschäften, Einkaufszentren, beim Besuch von Wochenmärkten und im Öffentlichen Personennahverkehr Pflicht. In Hamburg und weiteren norddeutschen Bundesländern sind Geschäfte und Einkaufszentren verpflichtet, entsprechende schriftliche Hinweise anzubringen und Kundinnen und Kunden ohne Mund-Nasen-Schutz den Zutritt zu verwehren. Es droht teilweise Bußgeld für Einzelhändler. Es empfiehlt sich, die aktuellen Verordnungen und jeweiligen Aktualisierungen des eigenen Bundeslandes im Blick zu behalten. Diese stellen wir jeweils hier zur Verfügung. Schleswig-Holstein hat darüber hinaus festgelegt, dass Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 200 qm eine Kontrollkraft zur Überwachung der Einhaltung der Auflagen abzustellen haben, weitere Kontrollkräfte werden je nach Quadratmeterzahl erforderlich. In Mecklenburg-Vorpommern soll Kunden, sofern zumutbar und vorhanden, der Zutritt zu Geschäften nur mit Einkaufswagen ermöglicht werden. Türgriffe und weitere Bereiche, die regelmäßig von Kunden/Beschäftigten angefasst werden, sollten in allen Bundesländern mehrmals täglich gereinigt werden.

Shoppingcenter und Malls in Hamburg sind angehalten, Hygienekonzepte zu entwickeln. Ebenso in Bremen. Hier wird von den Betreibern der Einkaufszentren ein Konzept zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestabstand etc. gefordert. In Schleswig-Holstein haben Einkaufszentren vor Öffnung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept zur Genehmigung vorzulegen und umzusetzen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits am 30. April 2020 beschlossen, die 800-qm-Regelung aufzugeben, sofern Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden. Einzelhändler mit größeren Ladenflächen dürfen seit dem 2. Mai wieder ihre gesamte Verkaufsfläche öffnen. Dies entspricht den Forderungen der Spitzenverbände, die sich – wie auch AGA und VMG – massiv dafür eingesetzt hatten, bei der Ladenöffnung Gerechtigkeit walten zu lassen. Die Entscheidung war wegweisend. Mit den am 6. Mai in Aussicht gestellten Lockerungen, war nun endlich eine vollständige und gerechte Öffnung des Einzelhandels in Sicht.

Die Spitzenverbände der vom Shutdown besonders betroffenen Branchen, die mehr als 400.000 Unternehmen mit mehr als 7 Millionen Beschäftigten vertreten, hatten vermehrt an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten appelliert, bei der Aufhebung der Betriebsschließungen Gerechtigkeit walten zu lassen. Gemeinsam mit ihnen setzten sich auch VMG und AGA für einen schnelleren Exit aus dem Shutdown ein. 

Insbesondere die Textilbranche leidet. Die Ware mit saisonalem Ablaufdatum stapelt sich bis unter das Dach, sie wird keinesfalls zu „normalen“ Preisen abverkauft werden können. Die Umsatzverluste werden sich auch aufgrund anhaltender Kaufzurückhaltung sicher bis zum Jahresende, möglicherweise auch bis in das Jahr 2021 weiter ziehen. Hier braucht es echte Entschädigungen. Die Branche kann diese Verluste nicht aus sich selbst heraus auffangen. Von den hier betroffenen Geschäften hängen nicht nur viele Arbeitsplätze ab.

Auch die weitere Verödung der Innenstädte ist durch eine zu befürchtende Insolvenzwelle ein drohendes Szenario. Wir setzen uns weiter bei den Landesregierungen dafür ein, für die Textileinzelhändler und die von ihnen abhängenden zuliefernden Industrien echte Hilfen zu schaffen, die über die Vergabe von Krediten weit hinausgehen müssen.

Kontakt

Dinah Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
Geschäftsführerin
Tel.: 040 30801-254
Volker Tschirch
Volker Tschirch
Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-155