29.09.2026

EmpCo: Neuer Gewährleistungshinweis im stationären Handel

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Vorgaben zur Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“). Ziel der EU ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und mehr Transparenz bei Kaufentscheidungen zu schaffen. Damit verbunden sind auch neue Informationspflichten für Unternehmen im B2C-Geschäft.

Für den stationären Handel ist insbesondere die neue harmonisierte Mitteilung relevant. Sie informiert Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht der Ware sowie seiner wichtigsten Elemente. Die Mitteilung muss im Geschäft hervorgehoben und gut sichtbar präsentiert werden, beispielsweise an einer gut wahrnehmbaren Stelle im Verkaufsraum oder im Kassenbereich.

Die konkrete Gestaltung hat die Europäische Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich festgelegt. Sie gibt Inhalt und Design der harmonisierten Mitteilung vor. Die einzelnen Elemente dürfen nicht verändert werden. Für die gedruckte Fassung ist mindestens das Format DIN A4 vorgeschrieben; größere Formate sind ebenfalls möglich. Im stationären Handel kann die Mitteilung farbig oder schwarz-weiß verwendet werden.

Händler sollten daher prüfen, ob die vorgeschriebene Mitteilung bereits gut sichtbar angebracht ist und den formalen Anforderungen entspricht. Eigene Gestaltungen oder inhaltlich abgewandelte Hinweise erfüllen die Vorgaben nicht.

Die Informationspflicht gilt allerdings nicht ausnahmslos für jeden Verkauf. Ausgenommen sind unter anderem bestimmte Geschäfte des täglichen Lebens, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden. Welche Pflichten im Einzelfall bestehen, hängt daher auch von Art und Ausgestaltung des Geschäfts ab.

Von der allgemeinen Gewährleistungsmitteilung zu unterscheiden ist das sogenannte GARAN-Label. Es betrifft bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen. Auch für dieses Label legt die Durchführungsverordnung eigene Gestaltungs- und Anwendungsvorgaben fest.

Da die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden sind, sollten Händler bestehende Informationsmaterialien und die Gestaltung ihrer Verkaufsflächen überprüfen. Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten können wettbewerbsrechtliche Folgen haben und beispielsweise Abmahnungen nach sich ziehen.

Darüber hinaus verschärft die EmpCo-Richtlinie die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen sollten deshalb auch ihre Werbung, Produktkennzeichnungen und sonstige Kundenkommunikation daraufhin prüfen, ob sie den neuen Transparenzanforderungen entsprechen.

Foto: Petrit Nikolli/pexels.com

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Dinah Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
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