30.11.2021

Hamburg: 2G auch im Einzelhandel

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Der Hamburger Senat hat bekannt gegeben, die Corona-Regeln in der Hansestadt noch einmal zu verschärfen. Der Einzelhandel ist davon unmittelbar betroffen. Ab dem 4. Dezember 2021 soll dort das 2G-Modell greifen.

Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte, Drogerien, Apotheken). In allen anderen Läden müssen Kundinnen und Kunden einen Geimpften- oder Genesenenausweis vorlegen. Ungeimpfte Personen können weiterhin im Einzelhandel arbeiten. Allerdings müssen sie sich täglich unter Aufsicht testen lassen und sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Zudem hat der Hamburger Senat beschlossen, dass Kinder und Jugendliche bei 2G und 3G nur noch unter 16 Jahren ausgenommen werden. 

Kontakt

Dinah Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
Geschäftsführerin
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Wemhöner
Janis Wemhöner
Bereichsleiter Handel
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