18.06.2020

Handel im Norden fordert längere Mehrwertsteuersenkung und verlässlichen Pandemieplan

VMG | Pressemitteilungen | Einzelhandel

Heute haben der Einzelhandelsverband VMG NORD, Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord, und die CDH im Norden - Wirtschaftsverband für Handelsvermittlung und Vertrieb, eine Erklärung zum Konjunkturpaket und zur Pandemievorsorge verabschiedet. Darin fordern die beiden Verbände, dass die Mehrwertsteuerreduzierung mindestens 12 Monate gelten sollte. Darüber hinaus appellieren die Verbände an die Bundes- und Landesregierungen, die richtigen Lehren aus dem ersten Lockdown im Frühjahr zu ziehen und bei einer möglichen zweiten Welle auf Betriebsschließungen im Handel zu verzichten und weitere Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zu nutzen.

Konjunkturpaket und Mehrwertsteuer 

„Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent für nur sechs Monate wird kaum Einfluss auf das Kauf- und Konsumverhalten haben. Tatsächlich entstehen durch die kurzfristig angekündigte Maßnahme in Gastronomie oder Einzelhandel teils erhebliche Kosten verbunden mit hohem bürokratischen Aufwand“, sagt Volker Tschirch, Geschäftsführender Vorstand des VMG. So sei eine zeitlich verlängerte Senkung erfolgversprechender, da bei einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten der Handel eine realistischere Chance hätten, die Preisvorteile weiterzugeben. „Die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, sind nicht in sechs Monaten zu kompensieren“, unterstrich Tschirch.

Pandemievorsorge und Learnings aus dem ersten Lockdown 

Die konsequenten Maßnahmen, die die Bundes- und Landesregierungen ab März getroffen haben, hat Deutschland vor einer unkontrollierten Ausbreitung der Pandemie geschützt. „Die Konsequenz war aber auch, dass Händler, Einzelhändler im Non-Food sowie Handelsvermittler an den Rand des Abgrunds gebracht wurden und so Tausende Jobs gefährdet wurden“, so Philipp Krupke, Hauptgeschäftsführer der CDH im Norden. Deshalb müsse man bei einer eventuellen zweiten Welle die Erfahrungen der letzten Wochen berücksichtigen. „Es waren auf jeden Fall nicht die Einzelhandelsgeschäfte, in denen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten wurden, die das Infektionsgeschehen befeuert haben“, sagt Volker Tschirch.  

Um ein massenhaftes Sterben von Unternehmen zu verhindern, müsse jede Maßnahme wohl abgewogen werden. Tschirch: „Unter Befolgung von Abstandsregeln und einem durchdachten Hygieneplan ist der Betrieb von Einzelhandelshäusern möglich. Wir fordern Bundes- und Landesregierung auf, verlässliche Pandemievorsorge- und Bekämpfungspläne unter Einbeziehung der Beteiligten zu entwickeln und festzulegen.“ 

Kontakt

Volker Tschirch
Volker Tschirch
Geschäftsführer
Tel.: 040 30801-155