„Der G-BA wird nun voraussichtlich rückwirkend zum heutigen Tag eine Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausnahmeregelung herbeiführen“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Noch Ende vergangener Woche hatte der G-BA verkündet, dass die Ende März beschlossene befristete Sonderregelung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Wirkung ab 20. April 2020 auslaufe.
20.04.2020
Update: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Telefon – Ausnahmeregelung wird doch verlängert
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