02.02.2022

Update für Schleswig-Holstein: Lockerungen für den Einzelhandel

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Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat angekündigt, die Corona-Maßnahmen für den Einzelhandel zu lockern. Ab dem 9. Februar entfällt in den Geschäften die 2G-Regelung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Zudem wird die Sperrstunde für die Gastronomie aufgehoben.

Bereits zuvor hat die Landesregierung eine erweiterte Testpflicht für die Eltern von Kita-Kindern bekanntgegeben. Ab dem 3. Februar muss sich der Elternteil, der üblicherweise den meisten Kontakt zum Kind hat, dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Hierfür stellt das Land den Eltern kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mithilfe einer sogenannten "qualifizierte Selbstauskunft" bestätigen die Eltern gegenüber der Kindertageseinrichtung, sich regelmäßig zu testen. Die Einrichtungen sammeln die Meldungen, allerdings müssen sie diese nicht kontrollieren – das erfolgt stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt. Die Dokumentationspflicht der Eltern ist bußgeldbewehrt.

Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

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Dinah Geißendörfer
Dinah Geißendörfer
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Wemhöner
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Bereichsleiter Bildung und Handel
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